Assistenzhunde sind Hunde, die ihrem Hundehalter in unterschiedlichsten Situationen assistieren. So können diese Hunde nicht nur als Helfer bei motorischen Einschränkungen als „verlängerter Arm“ dienen, sondern geben Hilfestellung bei unterschiedlichsten Einschränkungen. Mögliche Einsatzgebiete sind:
In unserer Hundeschule bilden wir seit vielen Jahren die gewaltfreie und verbandsunabhängige Assistenzhunde und ihre Hundeführer für unterschiedlichste Einsatzbereiche aus. Die Ausbildung erfolgt immer Dual, d.h. Hund und Halter werden gemeinsam mit modernen Ausbildungsmethoden wie z.B. hybridem Training ausgebildet. Hierbei steht – wie in allen unseren Trainings- und Betreuungsbereichen – die ethische Rücksichtnahme und Gewaltfreiheit (und damit das Wohl des Hundes!) immer im Vordergrund. Regelmäßige Auszeiten vom „Arbeitsleben“ sind für die Hunde enorm wichtig und wir legen schon bei der Ausbildung großen Wert auf klare Abgrenzung der Arbeitseinsätze der Hunde. Unser Ziel ist es, ein gut funktionierendes Team aus Hund und Halter zu bilden. Grundlage hierfür ist immer unser Ethikcode.
Die Idee, Hunde als Assistenzhunde auch für PBS auszubilden entstand nach einem persönlichen Kontakt mit Kirsten Dillon. Sie ist in England seit vielen Jahren als Hundetrainerin u.a. für das Projekt „veterans with dogs“ tätig. Seither ist PBS einer der Schwerpunkte bei unseren Assistenzhundeausbildungen.
Wir arbeiten bewusst verbandsunabhängig und sind damit keinen standardisierten Abläufen mit oft fragwürdigem Hintergrund unterworfen. Auch werden bei uns immer nur die, bereits in der Familie anwesenden Hunde, in das Training integriert (eine entsprechende Eignung vorausgesetzt!). Eine Fremd- Ausbildung von Hunden und deren anschließende Abgabe gibt es bei uns nicht.
Alle Trainings-Leistungen werden von der Hundeschule transparent und nach erbrachter Leistung mit den Teilnehmern abgerechnet. Es gibt bei uns keine Vertragsbindung mit monatlichen Gebühren oder ähnliche unseriöse Abrechnungsmethoden, oder die Verpflichtung an Messen oder Ausstellungen teilzunehmen.
Sollten Sie Interesse an der Ausbildung Ihres Hundes bei uns haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder schicken Sie uns eine eMail an info@spuernasenakademie.de
Hier finden Sie erweiterte Informationen zum Thema Assistenzhunde. Die Bundesregierung beschließt aktuell eine Erweiterung des Bundes Teilhabe Gesetzes. Darin wird (endlich!!) die Ausbildung von Assistenzhunden gesetzlich geregelt. Gesetzesentwurf zum Teilhabestärkungsgesetz: LINK Assistenzhundeverordnung (AHundV): LINK
FAQ zu den neuen Regelungen im BGG zu Assistenzhunden: LINK
Auszug zum §12e BGG:
Mit der neuen Regelung in §12e BGG dürfen Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen Menschen mit Behinderungen den Zutritt zu ihren für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch den Assistenzhund (zu dem auch Blindenführhunde zählen) verweigern; sie trifft insoweit eine Duldungspflicht. Der Geltungsbereich des BGG wird für diesen Regelungsbereich (und damit erstmals) auf den privaten Bereich ausgeweitet. In der Gesetzesbegründung wird dazu ausgeführt, dass Anlagen oder Einrichtungen typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglich sind, wenn ihr Zutritt nach der Verkehrssitte regelmäßig ohne Ansehen der Person gewährt wird oder werden soll. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es sich um Anlagen und Einrichtungen handelt, in denen sogenannte Massengeschäfte oder sog. massengeschäftsähnliche Rechtsgeschäfte getätigt werden. Diese finden regelmäßig statt im Einzelhandel, der Gastronomie, bei diversen Dienstleistungserbringern wie Friseuren, Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos usw. Arztpraxen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens sind davon auch umfasst.
Hier noch zwei Links zur kostenlosen Mitnahme von Assistenzhunden im VVS:
https://www.vvs.de/tickets/weitere-tickets-und-regelungen/mitnahme/ (und dann den Punkt Informationen zur Mitnahme von Hunden anklicken)
https://www.vvs.de/download/VVS-Gemeinschaftstarif-2021.pdf (und dort auf Seite 42 unter Punkt 8 Hunde)
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